Corona Arbeitsschutz: Neue Regelung zum Homeoffice!
Am 27. Januar ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten, mit der die Politik mehr Beschäftigte ins Homeoffice bringen möchte. Sie regelt, dass den Beschäftigten ein Heimarbeitsangebot gemacht werden muss, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Die komba begrüßt diese Regelung als wichtigen Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes in Pandemiezeiten und fordert die Arbeitgeber und Dienststellen auf, umfassend davon Gebrauch zu machen. Zu befürchten ist allerdings, dass in vielen Kommunen aufgrund mangelnder IT-Ausstattung ein Arbeiten aus dem Homeoffice nicht möglich sein wird. Die komba fordert hier, die Digitalisierung im Interesse der Funktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung schnell voranzutreiben. Für Fragen zur neuen Verordnung steht das Rechtsberatungsteam der Geschäftsstelle zur Verfügung.