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23. September 2022

Amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen – Landtag beschließt trotz erheblicher Bedenken von komba/NBB vorgelegten Gesetzesentwurf

Der niedersächsische Gesetzgeber hat am 23.09.2022 das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation beschlossen. Trotz einiger Verbesserungen gegenüber dem status quo halten wir als komba das niedersächsische Besoldungsrecht weiterhin für nicht verfassungsgemäß. Daher werden wir weiter für eine amtsangemessene Besoldung kämpfen und natürlich auch unsere Musterklagen vor dem Bundesverfassungsgericht aufrecht erhalten.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des NBB.

Bild: pixabay blickpixel

Pressemitteilung der NBB